Skip to content

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artikel 1 (Ziel)

Der Zweck dieses Vertrags ist es, die Rechte, Pflichten, Verantwortlichkeiten, Nutzungsbedingungen und Verfahren der "Unternehmen" und "Mitglieder" in Bezug auf die Nutzung der von der Aktiengesellschaft (nachstehend "Unternehmen" genannt) angebotenen Korina-Dienste festzulegen.




Artikel 2 (Rechtsordnung)

Die Definition des Begriffs, der in dieser Vereinbarung verwendet wird, ist wie folgt.

"Service" bezieht sich auf den KoRhina-Service und die damit verbundenen Dienste, die von "Mitgliedern" verwendet werden können, unabhängig von dem implementierten Terminal (inklusive drahtlose und drahtlose Geräte wie PC- und tragbare Endgeräte.

"Mitglieder" sind Kunden, die auf den "Service" des "Unternehmens" zugreifen und gemäß diesen Bedingungen mit dem "Unternehmen" einen "Nutzungsvertrag" schließen und den "Dienst" verwenden, den das "Unternehmen" bereitstellt.

"Nutzungsvertrag" bezieht sich auf alle Verträge, die zwischen "Unternehmen" und "Mitgliedern" in Bezug auf die Verwendung von "Dienstleistungen" einschließlich dieser Bedingungen geschlossen werden.

"ID" bezieht sich auf eine Kombination von Buchstaben und Zahlen, die von "Mitgliedern" eingerichtet und von "Unternehmen" genehmigt wurden, um "Mitglieder" zu identifizieren und "Dienste" zu verwenden.

"Visumnummer" bezieht sich auf eine Kombination von Buchstaben oder Zahlen, die von "Mitgliedern" zur Geheimhaltung festgelegt werden und bestätigt, dass "Mitglieder" mit "ID" übereinstimmen.

"Haed" bezieht sich auf die Beendigung des "Nutzungsvertrags" durch "Unternehmen" oder "Mitglieder".

"Benutzer" bezieht sich auf "Mitglieder" und Nichtmitglieder, die die von "Unternehmen" angebotenen "Dienste" oder die damit verbundenen Dienste verwenden.

"Veröffentlichung" bezieht sich auf Artikel, Fotos, Videos, verschiedene Dateien und Links in Form von Informationen, die im "Service" veröffentlicht werden, wenn das "Mitglied" den "Service" verwendet.

Artikel 2. Die in Artikel 2 dieser Nutzungsbedingungen nicht festgelegten Begriffe folgen den einschlägigen Gesetzen und gesonderten Nutzungsbedingungen und Richtlinien (nachstehend "Richtlinien durch Dienstleistungen" genannt) und anderen allgemeinen Praktiken.

 

Artikel 3 (Veröffentlichung und Änderung der Vereinbarung)

Artikel 1 "Unternehmen" veröffentlicht den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem ersten Bildschirm des Dienstes, der für "Mitglieder" leicht verständlich ist.

Abschnitt 2. "Unternehmen" können diese Bedingungen ändern, soweit sie nicht gegen die einschlägigen Gesetze verstoßen, wie z. B. das Vertragsregulierungsgesetz, das "Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen" (im Folgenden "Gesetz über Informations- und Kommunikationsnetze").

Abschnitt 3. Wenn die Bedingungen geändert werden, muss die "Unternehmen" die Gründe für die Änderung von 30 Tagen vor dem Antragsdatum bis zum Antragsdatum gemäß Absatz 1 angeben. Wenn jedoch die für "Mitglieder" ungünstigen Bedingungen geändert werden, muss die Anmeldung innerhalb eines bestimmten Zeitraums durch elektronische Mittel wie Einverständnisfenster, E-Mails und elektronische Nachrichten separat erfolgen.

Wenn das "Unternehmen" die geänderten Bedingungen gemäß Absatz 4 veröffentlicht oder benachrichtigt und dem "Mitglied" klar mitgeteilt oder mitgeteilt hat, dass die Erklärung innerhalb von 30 Tagen abgegeben wurde, muss das "Mitglied" den geänderten Bedingungen zustimmen.

(5) Wenn das "Mitglied" der Anwendung der geänderten Bedingungen nicht zustimmt, wendet das "Unternehmen" den Inhalt der geänderten Bedingungen nicht an und in diesem Fall kann das "Mitglied" die "Nutzung der Vereinbarung" kündigen. Wenn jedoch besondere Umstände vorliegen, die die bestehenden Bedingungen nicht anwenden können, kann das "Unternehmen" den "Nutzungsvertrag" kündigen.

 

 

 

Artikel 4 (Interpretation der Vereinbarung)

Abschnitt 1. "Unternehmen" kann für einzelne Dienste "Anleitung für jeden Service" haben und wenn die relevanten Informationen mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, gilt zuerst "Informationsinformationen".

Abschnitt 2. Die in diesen Bedingungen oder Interpretationen nicht festgelegten Punkte entsprechen den einschlägigen Gesetzen oder Gepflogenheiten.


Artikel 5 (Nutzungsvertrag geschlossen)

Abschnitt 1. Der "Nutzungsvertrag" wird geschlossen, indem die Person, die zum "Mitglied" wird (im Folgenden "Antragsteller" genannt), die Mitgliedschaft beantragt und die "Unternehmen" dem Antrag zugestimmt hat.

Abschnitt 2. "Unternehmen" ist grundsätzlich die Verwendung von "Dienstleistungen" für die Anwendung von "Antragsteller". Das "Unternehmen" kann jedoch die Anfrage des folgenden Artikels nicht annehmen oder den "Nutzungsvertrag" später kündigen.

Wenn der "Antragsteller" die Mitgliedschaft gemäß diesen Bedingungen verliert, ist dies jedoch nicht der Fall, wenn er der Mitgliedschaft der "Gesellschaft" zugestimmt hat.

Wenn es sich nicht um einen echten Namen handelt oder wenn jemand einen anderen Namen benutzt.

Wenn die falsche Wahrheit nicht angegeben wird oder wenn die "Firma" nicht angegeben wird.

Wenn ein Kind unter 14 Jahren nicht die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern usw.) erhalten hat.

Wenn der Antrag aus Gründen der "Benutzer" nicht genehmigt werden kann oder alle anderen Bestimmungen verletzt werden.

Im Antrag gemäß Artikel 3 Absatz 1 kann die "Unternehmen" die Überprüfung des tatsächlichen Namens und die Selbstzertifizierung durch eine spezialisierte Organisation gemäß der Art des "Mitglieds" verlangen.

Abschnitt 4. "Unternehmen" kann die Zustimmung zurückhalten, wenn es keine Möglichkeit gibt, technische oder geschäftliche Probleme mit der Serviceeinrichtung zu verursachen.

Wenn der Antrag auf Mitgliedschaft gemäß Artikel 5 Absätze 2 und 4 angenommen oder nicht zurückgehalten wird, muss die "Gesellschaft" den "Antragsteller der Kosten" grundsätzlich benachrichtigen."

Das Datum der Gründung des "Nutzungsvertrags" in Absatz 6 ist der Tag, an dem das "Unternehmen" im Antragsprozess den Abschluss des Antrags markiert hat.

In Abschnitt 7. "Unternehmen" kann die Verwendung durch Klassifizierung von "Mitgliedern" nach den Richtlinien des Unternehmens und Unterteilung der Nutzungszeit, der Anzahl der Benutzer und der Benutzungsmenüs unterschieden werden.

8. "Unternehmen" kann die Verwendung von "Mitgliedern" zur Einhaltung der Klassen und des Alters gemäß dem "Filmförderungsgesetz" und dem "Jugendschutzgesetz" beschränken.

 

Artikel 6 (Änderung der Mitgliederinformationen)

Abschnitt 1. "Mitglieder" können persönliche Informationen jederzeit durch den Bildschirm zur Verwaltung der persönlichen Daten eingesehen und geändert werden. Es ist jedoch nicht möglich, den Namen und die ID, die für die Verwaltung des Dienstes erforderlich sind, zu ändern.

Abschnitt 2. "Mitglieder" müssen die bei der Online-Mitgliedsregistrierung aufgelisteten Änderungen ändern oder der "Unternehmen" die Änderungen per E-Mail oder auf andere Weise mitteilen.

Absatz 3. "Unternehmen" haftet nicht für Nachteile, die sich aus der Unterlassung der Änderung gemäß Absatz 2 ergeben, die der "Unternehmen" nicht mitgeteilt zu werden.




Artikel 7 (Verpflichtung zum Schutz personenbezogener Daten)

Das "Unternehmen" muss sich bemühen, die persönlichen Daten des "Mitgliedes" gemäß den einschlägigen Gesetzen wie dem "Gesetz über das Informations- und Kommunikationsnetzwerk" zu schützen. Für den Schutz und die Nutzung personenbezogener Daten gelten die entsprechenden Gesetze und die Datenschutzpolitik des "Unternehmens". Die Datenschutzrichtlinien von "Unternehmen" gelten jedoch nicht für verlinkte Seiten, die nicht auf der offiziellen Website von "Unternehmen" sind.




Artikel 8 (Verpflichtung zur Verwaltung der "ID" und "Passwortnummer" des Mitglieds)

Die Verantwortung für die Verwaltung der "ID" und "Passwortnummer" von "Mitgliedern" liegt bei "Mitgliedern" und kann von Dritten nicht verwendet werden.

Abschnitt 2. Die "ID" kann nicht geändert werden. Wenn sie aus unvermeidlichen Gründen geändert werden muss, muss die "ID" gekündigt und neu aufgenommen werden.

Paragraph 3. "Unternehmen" kann die Verwendung der "ID" einschränken, wenn die "ID" des "Mitglieds" gegen antisoziale oder unregulierte Gepflogenheiten austreten oder als Betreiber des "Unternehmens" und des "Unternehmens" missverstanden werden könnte.

Abschnitt 4. "Mitglieder" müssen "Unternehmen" unverzüglich benachrichtigen und den Anweisungen der "Unternehmen" folgen, wenn sie erkennen, dass "ID" und "Kennwort" von Dritten gestohlen oder verwendet wurden.

(5) Im Falle von Absatz 4 haftet "Unternehmen" nicht für Nachteile, die entstehen, wenn das Mitglied die "Unternehmen" nicht benachrichtigt oder die Anleitung der "Unternehmen" nicht befolgt.

Artikel 9 ("Mitteilung an die Mitglieder")

Wenn das "Unternehmen" das "Mitglied" benachrichtigt, kann es innerhalb des "Dienstes" per E-Mail, E-Mail oder E-Mail erfolgen, es sei denn, es gibt eine besondere Bestimmung in dieser Vereinbarung.

Abschnitt 2. "Unternehmen" kann die Benachrichtigung nach Absatz 1 durch Veröffentlichung auf dem "Unternehmen" -Panel für mehr als sieben Tage ersetzen, wenn alle "Mitglieder" benachrichtigt werden.




Artikel 10 ("Unternehmenspflichten")

Absatz 1. "Unternehmen" verbietet nicht die einschlägigen Gesetze und Bedingungen oder verstößt gegen die Gewohnheiten und bemüht sich, den "Service" dauerhaft und zuverlässig bereitzustellen.

Abschnitt 2. "Unternehmen" muss über ein Sicherheitssystem verfügen, um persönliche Daten (einschließlich Kreditinformationen) zu schützen, damit "Mitglieder" die "Dienste" sicher nutzen können, und muss die Datenschutzpolitik offenlegen und einhalten.

Abschnitt 3. "Unternehmen" muss über das Personal und das System verfügen, das erforderlich ist, um Beschwerden des "Benutzers" oder Schadensersatzansprüche, die durch die Verwendung des "Dienstes" entstehen, angemessen zu behandeln.

Abschnitt 4. "Unternehmen" muss behandelt werden, wenn die von "Mitgliedern" in Bezug auf die Verwendung des "Dienstes" erhobenen Meinungen oder Beschwerden als gerechtfertigt anerkannt werden. Für Stellungnahmen oder Beschwerden, die vom "Kommissar" erhoben werden, muss der Prozess und die Ergebnisse des Prozesses an den "Kommissar" unter Verwendung von Plakaten oder E-Mails übermittelt werden.




Artikel 11 ("Verpflichtung der Mitglieder")

Absatz 1. "Mitglieder" dürfen keine Handlungen begehen, die einer der folgenden Absätze entsprechen:

Registrierung falscher Informationen bei der Anmeldung und Änderung

Informationen anderer Benutzer verwenden

Änderungen der von "Unternehmen" veröffentlichten Informationen

Übermittlung oder Veröffentlichung anderer Informationen (z. B. Computerprogramme) als die von "Unternehmen" festgelegten Informationen

Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums wie "Unternehmen" und anderen Rechten Dritter

Handlungen, die die Ehre von "Unternehmen" und anderen Dritten verletzen oder die Arbeit beeinträchtigen

Offenlegung oder Veröffentlichung von Informationen in "Dienstleistungen", die gegen Korruption oder Gewalt, Videos, Stimmen oder andere öffentliche Dokumente gerichtet sind

Wenn man ohne Zustimmung des Unternehmens den "Service" gewinnorientiert verwendet.

Sonstige rechtswidrige und unrechtmäßige Handlungen

Artikel 2. "Mitglieder" müssen den einschlägigen Gesetzen, den Bestimmungen dieser Bedingungen, den Nutzungsrichtlinien und den von "Unternehmen" mitgeteilten Informationen entsprechen und dürfen die Arbeit der "Unternehmen" nicht beeinträchtigen.

Article 12 (Provide of Services, etc.)

Paragraph 1. "Company" provides the following services to "Members".
KoRhina Rhinitis Therapy Smart Control

Treatment Statistics Delivery Service

Rhinitis-related environmental data delivery services

Any other service that is further developed by the "Company" or provided to the "Members through partnership agreements, etc.;

Paragraph (2). "Company" may separately designate the available time for each scope by dividing "Services" into a certain range. However, in such cases, the contents are notified in advance.

Paragraph 3. In principle, "Services" are provided 24 hours a day, 24/7.

Paragraph (4). "Company" may temporarily suspend the provision of "Services" in the event of repair and inspection, replacement and failure of information and communication facilities, loss of communication, or significant operational reasons. In such cases, "Company" shall notify "Member" in the manner prescribed in Article 9 (notification of "Member"). Provided, That if there is an unavoidable reason why the "company" cannot notify in advance, it may be notified afterwards.

Paragraph (5). "Company" may conduct regular inspections, if necessary for the provision of "Services", and the regular inspection time shall be as notified in the service-making republic.




Article 13 (Change of "Services)

Paragraph 1. "Company" may change all or some of the "Services" it provides for operational and technical needs if there are substantial reasons.

Paragraph (2). Where there is a change in the details, method of use, time of use of the service, the grounds for change, the details of the service to be changed, the date of provision, etc. shall be posted on the initialization page of the relevant service before the change.

Paragraph (3). "Company" may modify, suspend, or alter some or all of the services provided free of charge in accordance with the Company's policies and operations, and shall not compensate "Members" otherwise unless otherwise provided for in the relevant Act.

Artikel 14 (Information und Veröffentlichung der Werbung)

Abschnitt 1. "Unternehmen" kann "Mitglieder" durch Benachrichtigung und E-Mail verschiedene Informationen zur Verfügung stellen, die "Mitglieder" während der Nutzung des "Dienstes" für erforderlich halten. Das "Mitglied" kann jedoch jederzeit den Empfang von E-Mails ablehnen, mit Ausnahme von Transaktionsinformationen und Antworten auf Kundenanfragen nach dem relevanten Gesetz.

Wenn die Informationen in Absatz 2 oder Absatz 1 per Telefon oder gefälschter Übertragung übertragen werden sollen, müssen sie mit vorheriger Zustimmung des "Mitglieds" übermittelt werden. Die Informationen, Beratung, E-Mails und SMS, die mit dem Geschäft des "Mitgliedes" in Verbindung stehen, sind jedoch ausgeschlossen.

Abschnitt 3. "Unternehmen" kann Werbung auf Service-Bildschirmen, Homepage, Applikationen und E-Mails in Bezug auf den Betrieb von "Diensten" veröffentlichen. Ein "Mitarbeiter", der eine E-Mail mit der Werbung erhalten hat, kann den Empfang von "Unternehmen" ablehnen.

Abschnitt 4. Der "Benutzer" darf keine Maßnahmen ergreifen, wie Änderungen, Modifikationen oder Einschränkungen von Beiträgen oder anderen Informationen in Bezug auf die von uns angebotenen Dienste.




Artikel 15 (Abschluss, Kündigung usw.)

Absatz 1. "Mitglieder" können jederzeit den "Nutzungsvertrag" über das Kundenzentrum oder die E-Mail auf der Homepage kündigen, und "Unternehmen" muss gemäß den einschlägigen Gesetzen behandelt werden.

Wenn das "Mitglied" den "Nutzungsvertrag" kündigt, müssen die persönlichen Daten des "Mitglieds" sofort nach der Kündigung gelöscht werden, es sei denn, das "Unternehmen" besitzt die Mitgliedsinformationen gemäß den einschlägigen Gesetzen und Datenschutzrichtlinien.




Artikel 16 (Verantwortung und Schaden)

Artikel 1 "Mitglieder" müssen den Service unter der Verantwortung des Dienstes selbst nutzen und vollständig für alle Handlungen und Ergebnisse des Dienstes verantwortlich sein.

Abschnitt 2. "Unternehmen" kann Maßnahmen ergreifen, die als notwendig und angemessen erachtet werden, wenn "Mitglieder" gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen und diesen Service nutzen. Die "Gesellschaft" ist jedoch nicht verpflichtet, Verstöße zu verhindern oder zu korrigieren.

Abschnitt 3. Wenn das "Unternehmen" durch die Nutzung dieses Dienstes (einschließlich des Anspruchs des Unternehmens) direkt oder indirekt Schaden erlitten hat (einschließlich der Provision des Vertreters), muss das "Mitglied" auf Antrag des "Unternehmens" sofort entschädigt werden.

Abschnitt 4. "Unternehmen" haftet nicht für die Nutzung der kostenlosen Dienste, es sei denn, sie verstößt gegen die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie.

 

Artikel 17 (Verwendungsbeschränkungen usw.)

Wenn das "Mitglied" gegen die Verpflichtungen dieser Vereinbarung verstößt oder den normalen Betrieb des "Dienstes" behindert, kann die Verwendung des "Dienstes" durch Warnungen, Abschalten oder dauerhafte Abschaltung schrittweise eingeschränkt werden.

Abschnitt 2. "Unternehmen" kann den Namen und die Zahlung sofort stoppen, indem sie gegen das "Registrierungsgesetz" und das "Gesetz über Urheberrechte" und das "Computerprogrammschutzgesetz" verstößt. Im Falle einer dauerhaften Einstellung der Nutzung gemäß diesem Abschnitt werden alle Vorteile, die durch die Nutzung des "Dienstes" erzielt wurden, vernichtet und die "Gesellschaft" wird dafür nicht entschädigt.

Abschnitt 3. "Unternehmen" kann die Nutzung der Mitgliedsinformationen für den Schutz und die Effizienz der Geschäftsführung beschränken, es sei denn, dass sich das Mitglied mehr als drei Monate lang anmeldet.

Abschnitt 4. Die Bedingungen und Inhalte der Nutzungsbeschränkungen innerhalb des Anwendungsbereichs dieses Artikels werden in der Nutzungsbeschränkungspolitik und der Betriebspolitik der einzelnen Dienste festgelegt.

(5) Die "Gesellschaft" muss gemäß Artikel 9 ("Mitgliedermitteilung") benachrichtigen, wenn sie die Verwendung des "Dienstes" gemäß diesem Artikel einschränkt oder den "Nutzungsvertrag" kündigt.

Artikel 6. "Mitglieder" können Einwände gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß diesem Artikel gemäß dem Verfahren der "Unternehmen" erheben. Wenn die "Firma" zu diesem Zeitpunkt anerkennt, dass die Einlegung gerechtfertigt ist, wird die "Firma" sofort die Verwendung des "Dienstes" wieder aufnehmen.




Artikel 18 (Beschränkung der Haftung)

Abschnitt 1. "Unternehmen" entbinden die Haftung für "Dienstleistungen", wenn sie aufgrund von Naturkatastrophen oder der damit verbundenen zwingenden Gewalt nicht in der Lage sind, "Dienstleistungen" zu erbringen.

Abschnitt 2. "Unternehmen" haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von "Dienstleistungen" aus Gründen der "Mitglieder" entstehen.

Abschnitt 3. "Unternehmen" haftet nicht für die Informationen, Daten, Zuverlässigkeit und Genauigkeit, die von "Mitgliedern" in Bezug auf "Dienste" veröffentlicht werden.

Abschnitt 4. "Unternehmen" entbindet sich von der Haftung für Transaktionen zwischen "Mitgliedern" oder zwischen "Mitgliedern" und "Mitgliedern" und Dritten durch "Dienstleistungen".

(5) "Unternehmen" haftet nicht für die Nutzung des kostenlosen Dienstes, es sei denn, es gibt eine besondere Bestimmung im einschlägigen Gesetz.




Artikel 19 (Firmenfreistellungsverordnung)

Abschnitt 1 "Unternehmen" garantiert nicht ausdrücklich oder implizit, dass es keine tatsächlichen oder rechtlichen Mängel (Sicherheit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Gültigkeit, bestimmte Zwecke, sicherheitsrelevante Fehler, Fehler, Fehler, Verletzungen von Rechten usw.) gibt. Das "Unternehmen" ist nicht verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen und dem Kunden diesen Service anzubieten.

Abschnitt 2. "Unternehmen" haftet nicht für Schäden, die dem Mitglied durch diesen Service entstehen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn der Vertrag zwischen dem "Unternehmen" und dem "Mitglied" (einschließlich dieser Bedingungen) in Bezug auf diesen Dienst dem Verbrauchervertrag entspricht, der im Verbrauchervertragsgesetz festgelegt ist.

Abschnitt 3. "Unternehmen" haftet nicht für den Schaden, der durch die Nichteinhaltung der Schulden der "Unternehmen" oder durch illegale Handlungen (außer schwerwiegende Versäumnisse) verursacht wird, die durch den Schaden der "Unternehmen" oder "Mitglieder" verursacht werden, wenn in Abschnitt 2 angegeben sind. Darüber hinaus werden die Nutzungsgebühren für den Monat, in dem der Schaden entstanden ist, begrenzt, wenn der Schaden des "Mitglieds" durch den Ausfall der "Gesellschaft" oder durch illegale Handlungen (außer schwerwiegende Versäumnisse) ausgeglichen wird.




Artikel 20 (Gesetz der Einhaltung und Schiedsrichter)

Die Klage zwischen "Unternehmen" und "Mitgliedern" in Absatz 1 unterliegt dem koreanischen Recht.

Klagen über Streitigkeiten zwischen "Unternehmen" und "Mitgliedern" sind bei Anklage an die Adresse des "Mitgliedes" zu richten, und wenn keine Adresse vorhanden ist, ist das örtliche Gericht des Wohnorts zuständig. Wenn jedoch die Adresse oder Wohnsitz des "Kommissars" zum Zeitpunkt der Anklage nicht klar ist, wird das zuständige Gericht gemäß dem "Klagengesetz" bestimmt.




(Zusätzliche Datei)

Diese Bedingungen des Artikels 1 (Datum des Inkrafttretens) gelten ab dem 11. November 2020.

Artikel 2 (Veröffentlichung der Änderungsbedingungen) "Unternehmen" muss durch "Dienst" kontinuierlich offengelegt werden, damit das "Mitglied" leicht wissen kann, ob die Änderungen vorgenommen wurden, wann sie durchgeführt wurden und was sie enthielten. In diesem Fall werden Änderungen vor und nach dem Vergleich vorgenommen.